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Beratungskonzept für das Gymnasium der Stadt Baesweiler

Das vorliegende Beratungskonzept gliedert sich in die beiden Elemente der Beratungsangebote innerhalb des Gymnasiums der Stadt Baesweiler:

  1.  Beratungsangebot durch das unterrichtende Kollegium und die Schulleitung
  2.  Beratungsangebot durch den Schulsozialarbeiter

Teil A: Beratungsangebot durch das unterrichtende Kollegium und die Schulleitung

Beratung – was ist das?

Beraten ist in der Schule ebenso ein Handlungsfeld für alle Lehrerinnen und Lehrer wie auch Unterrichten, Erziehen und Beurteilen (vgl. §4 Abs.1 und §8 Abs. 1 ADO). Wir verstehen Beratung also als übergreifende und somit als Aufgabe aller Kolleginnen und Kollegen.

Zum Schulalltag gehört, dass jemand einen Rat braucht, ganz gleich aufgrund welcher Situation. Die Beratenden an unserer Schule verstehen sich als Teil eines Beratungsnetzwerks für Ratsuchende in der Schule. Uns ist es ein Anliegen, den Ratsuchenden eine hilfreiche und zeitnahe Orientierung zu geben sowie passende und kompetente Beratungsmöglichkeiten anzubieten.

Team und Zuständigkeiten /Personen der Beratung

Fachlehrkraft

Sie ist erster Ansprechpartner für Schülerinnen, Schüler und Eltern bei Fragen und Problemen zum konkreten Fach (Leistungsentwicklung, Leistungsstörung, fachbezogene Anforderungen, Übungs- und Fördermaterial, Leistungsbewertung, Vorbereitung auf Prüfungen).

Klassenleitung und BT-Lehrer/innen
Sie sind erste Ansprechpartner für Schülerinnen, Schüler und Eltern zu allgemeineren Fragen und Problemen in der Jahrgangsstufen-/Klassengemeinschaft, Unterricht und Erziehung (allgemeine Leistungsentwicklung, Persönlichkeitsentwicklung, Arbeits- und Sozialverhalten, Perspektiven der weiteren Schullaufbahn).
Stufenkoordinator/innen

Erprobungsstufe: Heike Fischer
Mittelstufe: Silke Peters
Oberstufe: Daniel Braun

Sie sind erste Ansprechpartner in Fragen der Schullaufbahnberatung oder des Schulwechsels oder bei klassenübergreifenden Problemen.

Schulleitung

Sie ist Ansprechpartner für Beratung von Eltern bei Aufnahme oder Schulwechsel. Sie berät Lehrerinnen und Lehrer.

LehrerInnen mit besonderen Funktionsaufgaben im Bereich Beratung

Ausbildungsbeauftragte: Frau Schmutzer, Frau Braun
Begabtenförderung: Frau Jumpertz
Beratungslehrerinnen: Frau Arlt, Frau Jumpertz, Frau Mauritz, Frau Schmutzer
Gleichstellungsbeauftragte: Frau Pankert
Inklusion: Herr Baumgarten, Frau Marburger
Internationale Klasse: Frau Fuest
Medien: Frau Berberich, Frau Kasper
Schulsozialarbeiter: Herr Zillekens
Streitschlichtung: Frau Barbier
Suchtprävention: Herr Markmann, Frau Schick
SV-Lehrkräfte: Frau Bertram, Frau Kania

Konkrete Arbeitsweise in der Beratung

Beratungslehrerinnen

Frau Arlt
Frau Jumpertz
Frau Mauritz
Frau Schmutzer

  • Ich habe Angst, mich im Unterricht zu melden, weil ich denke, dass meine Antwort falsch sein könnte.“
  • „Ich habe Angst, dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler über mich lachen, wenn ich etwas Falsches sage.“
  • „Wenn ich etwas sage, dann werde ich total rot, das ist mir total peinlich.“
  •  „Wenn ich eine Klassenarbeit schreibe, dann ist auf einmal alles, was ich gelernt habe, nicht mehr da, obwohl ich gut vorbereitet bin.“
  • „Ich fühle mich in meiner Klasse unwohl und finde keinen Kontakt zu meinen Mitschülerinnen und Mitschülern.“
  •  „Im Moment läuft alles schief, ich kann mich über nichts mehr freuen.“
  • „Mir wird alles zu viel, ich fühle mich überfordert und ich weiß gerade nicht weiter.“

Beratungslehrer/innen sind ausgebildete Ansprechpartner für alle schulischen, persönlichen und familiären Belange, die einen besonderen Platz zur Besprechung benötigen, wenn der Bedarf über die genannten Beratungsmöglichkeiten hinausgeht oder wenn Anonymität gewünscht ist. Die Beratungslehrer/innen entscheiden, ob eine Beratung möglich ist oder ob eine Vermittlung an andere interne oder externe Kräfte und Einrichtungen notwendig erscheint. Außerdem unterstützen sie die Kolleg/innen in ihrer jeweiligen beratenden Funktion. Sie arbeiten eng mit Beratungs- und Therapieeinrichtungen zusammen.

Die Beratungslehrkräfte verstehen ihre Arbeit als pädagogisch-psychologische Beratung, die allen am Schulleben Beteiligten zur Verfügung steht, und vor allem lösungsorientiert ausgerichtet ist. Sie verstehen sich darüber hinaus als Teil eines umfassenden Beratungsnetzwerks für Ratsuchende in der Schule. Dieses umfasst neben den Beratungslehrkräften die Klassen- und Jahrgangsstufenleitungen, die Fachlehrkräfte, die SV-Lehrer/innen und die Schulleitung.

Informationen zur Arbeit der Beratungslehrkräfte

Beratungsanlässe

Die Notwendigkeit einer Beratungstätigkeit ergibt sich zum einen aus Fragen des Lernens, des Verhaltens und der persönlichen Lebenssituation, zum anderen aus Krisen und Risiken der individuellen Identitätsentwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Die Beratungslehrerinnen stehen für die Beratung in folgenden Beratungsanlässen zur Verfügung:

Einzelfallberatung von Schüler/innen und Eltern

  • Persönliche Themen (z.B.: familiäre Konfliktsituationen, Streit mit Freunden oder Eltern, Kontaktschwierigkeiten, Liebeskummer, Mobbing, Schulangst, Schwierigkeiten im Umgang mit eigenen Gefühlen, Umgang mit persönlichen Verlusten)
  • Konfliktsituationen zwischen Schüler/innen und Lehrer/innen
  • Lernschwierigkeiten und Leistungs- oder Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Strukturierung des Lernens, Verhaltensprobleme in sozialen Beziehungen und/oder Gruppen)

Beratung von Kolleginnen und Kollegen

  • Persönliche Themen
  • Unterstützung in Fragen zur Klassenführung
  • Individuelle Schwierigkeiten mit Schülerinnen und Schülern
  • Klassenberatung /Klassencoaching / Konzepte zur Förderung sozialer Kompetenzen und der Persönlichkeitsentwicklung
  • Unterstützung bei der Umsetzung von Konzepten
  • Unterstützung psycho-sozialer Kompetenzen im Kollegium (z.B. Kollegiale Fallberatung)
  • Krisenintervention
Prinzipien der Beratung

Die Beratung durch die Beratungslehrkräfte ist grundsätzlich freiwillig. Derjenige, der Rat sucht, entscheidet selbst, ob er eine Beratung möchte; sie kann nicht verordnet werden. Der Beratende entscheidet, ob er eine Beratung annehmen kann oder an interne oder externe Instanzen weitervermitteln muss. Alle Parteien der Beratung können die Beratung jederzeit beenden.

Die Inhalte und der Ablauf des Beratungsgesprächs sind streng vertraulich. Die Beratungslehrkraft ist laut Erlass des Ministeriums [12-21 Nr. 4 Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule RdErl. D. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 8.12.1997 (GABI. NW.1 1998 S. 3)] zur Verschwiegenheit verpflichtet – außer bei Gesetzesverstößen. Dieser Schutz ist wichtig, um eine offene und vertrauensvolle Gesprächsatmosphäre und Kommunikation zu ermöglichen. Nur der Ratsuchende kann die Beratungslehrkraft von dieser Verschwiegenheitspflicht entbinden.

Die Beratung ist begrenzt. Sie kann nicht an die Stelle einer notwendigen Therapie durch externe, besonders ausgebildete Fachkräfte treten. Die Beratungslehrkraft muss die schulische Ordnung und ihre darin festgelegten Aufgaben und Verantwortlichkeiten beachten. Sie handelt nicht eigenständig, sondern gegebenenfalls unterstützend in Bereichen, für die z.B. die Schulleitung oder die Klassenleitung Verantwortung trägt.

Die Arbeitsweise der Beratungslehrkräfte ist kooperativ bzw. teamorientiert. Dazu gehört die gegenseitige Information und Unterstützung und der gegenseitige Bericht über Erfahrungen, Kontakten und Maßnahmen zu internen und externen Beratungsinstanzen.

Beginn einer Beratung

Ort und Zeit der Beratung

Die Beratungslehrkräfte vereinbaren abhängig von ihren Stundenplänen Termine.

Wie kann Kontakt mit einer der Beratungslehrerinnen für Pädagogische Beratung aufgenommen werden, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren? 

Die Schülerin/der Schüler kann seine/ihre Klassenlehrer/in oder eine/n andere/n Lehrer/in darum bitten, für sich einen ersten Termin mit einer der Beratungslehrerinnen zu vereinbaren. Oder sie/er kommen zum Lehrerzimmer und fragt nach einer der Beratungslehrerinnen. Zusätzlich sind die Beratungslehrerinnen per E-Mail oder über Teams erreichbar. Dann wird ein persönlicher Gesprächstermin vereinbart. Wie es dann weitergeht, wird im ersten Gespräch geklärt. 

Externe Kooperationspartner

  • Schulpsychologischer Dienst der Städteregion Aachen (Eschweiler)
  • Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Stolberg
  • Beratungsstelle der Suchthilfe Aachen
  • Jugendamt der Städteregion Aachen (Aachen)
  • Beratungsstelle der Caritas (Alsdorf)
  • Beratungsstelle der Städteregion Aachen (Kohlscheid)

 

Teil B: Beratungsangebot durch den Schulsozialarbeiter

Person und zentrale Aufgaben

Der Schulsozialarbeiter steht dem Gymnasium Baesweiler als Fachkraft in der Beratungstätigkeit zur Verfügung und unterliegt in seiner Arbeit der gesetzlichen Schweigepflicht.

Er befindet sich in einem von der Schule unabhängigen Angestelltenverhältnis und ist Mitarbeiter der StädteRegion Aachen.

Seine Tätigkeit steht nicht in Konkurrenz zu den Beratenden des Kollegiums, sondern ergänzt das schulinterne Angebot und bildet mit diesen das Beratungsteam.

So ist auch er Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigte sowie das Kollegium der Schule, die für sich oder ihnen Anvertraute einen Bedarf an Unterstützung in belastenden Situationen und Vorgängen feststellen oder glauben zu erkennen. Darüber hinaus stellt er innerhalb des Beratungsteams die Person dar, die als niederschwellig zu erreichende Fachkraft eine gewünschte Partizipation an einem, durch Beratungslehrerinnen geführten Beratungsprozess kurzfristig ermöglichen kann.

Grundsätze der Beratungstätigkeit

Die Grundsätze (Prinzipien) der Beratung sind innerhalb des Beratungsteams zwischen den Beratungslehrerinnen und dem Schulsozialarbeiter abgestimmt und im Kern (wie z.B.: Freiwilligkeit der Inanspruchnahme und freie Wahl des Beratenden durch den Ratsuchenden) deckungsgleich. Das Team (und damit auch der Schulsozialarbeiter) bietet Intervention in spontanen Krisensituationen ebenso wie dauerhafte Begleitung von Ratsuchenden in Form von Einzelfallhilfe oder Gruppenarbeit an. 

Spezifikation des Beratungsansatzes

Die Beratung durch den Schulsozialarbeiter wird durch seinen besonderen Blickwinkel auf Situationen und Vorgänge in der Schule geprägt, welcher durch berufsspezifische Ausbildung, dem Vorhandensein von Erfahrungswerten, der (im Verhältnis) höheren Verfügbarkeit an zeitlichen Ressourcen und dem unmittelbaren Zugang zu tätigkeitsrelevanten Netzwerken eingerichtet ist. Das Zusammenwirken mit den Beratungskräften des Kollegiums (auf der Basis der rechtlichen Vorgaben) und deren Sichtweisen, Erfahrungen und Kenntnissen ergibt die Vervollständigung der Wahrnehmung von Problemstellungen der Ratsuchenden und damit eine genauere Feststellung des Bedarfs sowie die personenorientierte Ausgestaltung von Weg und Ziel der Beratung. Die Nutzung des erwähnten professionellen Netzwerkes erweitert die Palette an konkreten Angeboten der Hilfestellungen im Bedarfsfall.

Erweiterte Angebote an das Kollegium und die Schulleitung

Eine (beratende) Unterstützung durch den Schulsozialarbeiter steht dem Kollegium auch in Fragen begünstigender Einflussnahme auf Sozialverhalten und – strukturen innerhalb von Schulklassen oder anderen sozialen Schulgruppen zur Verfügung.

Die Initiative hierzu kann durch Schülerinnen und Schüler, sowie Eltern und Unterrichtende erfolgen. Die Planung und Umsetzung ist jedoch grundsätzlich und ausschließlich als kooperative Maßnahme von Klassenleitung, unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen und dem Schulsozialarbeiter vorgesehen (gegebenenfalls unter Beteiligung der Eltern).

Für die Schulleitung und das Kollegium besteht das Angebot, bei der Planung und Durchführung von schulischen Maßnahmen, die die Schulentwicklung allgemein oder (beispielsweise) die Einflussnahme auf auffällige Schülerinnen und Schüler zum Inhalt haben, die sozialpädagogischen Aspekte dieser Maßnahmen mit dem Schulsozialarbeiter zu erörtern.

Beratung zum Thema „Bildungs- und Teilhabepaket“

Ein weiteres Tätigkeitsfeld stellt die Beratung bei Fragen und Anträgen dar, die das Bildungs- und Teilhabepaket (BUT) betreffen. Ergänzend findet hier auch dann eine weiterführende Unterstützung statt, wenn entsprechender Bedarf angemeldet wird, die berechtigenden Kriterien für die Inanspruchnahme von BUT-Leistungen jedoch nicht erfüllt sind.