Individuelle Förderung
Das Schulgesetz NRW betont das Recht jedes Schülers und jeder Schülerin auf individuelle Förderung. Das bedeutet, dass jedem Kind die Möglichkeit gegeben werden muss, sein Potenzial bestmöglich zu entfalten und auszuschöpfen.
Die Schule hat in diesem Zusammenhang die Aufgabe, durch zielgerichtete Unterstützung, Begleitung und Reflexion die besonderen Stärken, Begabungen und Fähigkeiten jedes Schülers und jeder Schülerin zu erkennen und weiterzuentwickeln (fordern), aber auch die Leistungsschwächen aufzudecken und auszugleichen (fördern).
Somit kann individuelle Förderung als Leitgedanke pädagogischen Handelns angesehen werden, der sich in den unterschiedlichen Bereichen unseres Schullebens und Unterrichtsalltags wiederfinden lässt.
Wir streben danach, schulische Rahmenbedingungen zu schaffen, die es unseren Schülerinnen und Schülern ermöglichen, ihr Potenzial auszuleben. Sie sollen unterschiedliche Erfahrungen machen können, so dass sie sich ihres Potenzials bewusst werden und lernen, Verantwortung für den eigenen Werdegang zu übernehmen.

Ansprechperson
Christina Jumpertz-Dum
Koordination Individuelle Förderung
Cambridge (Klasse 8)
Tischtennis-Mannschaft