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Informationen zur sogenannten "Clusterquarantäne"

Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung NRW für die Schulen den Begriff der „Clusterquarantäne“ eingeführt.

Zur Bekämpfung der weiteren Ausbreitung des Corona-Virus hat die Landesregierung NRW für die Schulen den Begriff der „Clusterquarantäne“ eingeführt.

Im Falle einer Infektion eines Schülers/einer Schülerin mit dem Coronavirus (“Indexfall”) gilt:

  • Die ganze Jahrgangsstufe gilt als Cluster.
  • Unabhängig von Masken und Abständen muss die gesamte Jahrgangsstufe 10 Tage in Quarantäne.
  • Mit einem negativen Schnelltest beim Hausarzt kann diese Cluster-quarantäne auf 5 Tage verkürzt werden.
  • Zusätzlich werden weiterhin K1-Personen ermittelt, die 14 Tage in Quarantäne müssen ohne die Möglichkeit einer Freitestung. Ein PCR-Test am Ende der Quarantäne wird empfohlen.
  • Tag 0 der Quarantäne ist der Tag des letzten Kontaktes zum “Index”.
  • Lehrer*innen sind von der "Clusterquarantäne" ausgenommen.
  • Das Erstellen von Sitzplänen ist weiterhin essentiell.

Wir haben seit gestern eine gute Rückkehr in den Präsenzunterricht der Q1 und Q2 erlebt und hoffen, dass auch in den nächsten Wochen Präsenzunterricht möglich bleibt. Das Einhalten von Hygiene- und Verhaltensregeln ist hier unverzichtbar, um die Gefahr einer Ansteckung zu minimieren, auch wenn man sie trotz aller Bemühungen nicht vollkommen ausschließen kann. Wir bitten nach wie vor darum, auf keinen Fall zur Schule zu kommen, wenn Erkältungssymptome vorhanden sind oder Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person stattgefunden hat und die Nachricht des Gesundheitsamtes noch erwartet wird.

This image is a work of the Centers for Disease Control and Prevention, part of the United States Department of Health and Human Services, taken or made as part of an employee's official duties. As a work of the U.S. federal government, the image is in the public domain.