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Elternbrief zum Wiederbeginn des Unterrichts

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

am Mittwoch um 8.00 Uhr beginnt nach den – für euch und Sie hoffentlich erholsamen – Sommerferien der Unterricht wieder im vermeintlichen „Normalbetrieb“.

 

Leider wird uns das kommende Schuljahr erneut vor große Herausforderung stellen, denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Für uns hat die Gesundheit der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen und das Wohlergehen aller an unserem Gymnasium Tätigen höchste Priorität. Dennoch müssen wir einen Weg finden, unseren Bildungsauftrag bestmöglich zu erfüllen. Dafür brauchen wir auch im kommenden Schuljahr Ihre Hilfe und Solidarität.

 

Wie sieht der Beginn des Schuljahres in der Praxis aus? Die grundlegenden Vorgaben der Landesregierung haben uns in Form einer 21seitigen „Schulmail“ erreicht, die Sie in diesem Link finden. Hier das Wichtigste in Kürze:

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

am Mittwoch um 8.00 Uhr beginnt nach den – für euch und Sie hoffentlich erholsamen – Sommerferien der Unterricht wieder im vermeintlichen „Normalbetrieb“.

Leider wird uns das kommende Schuljahr erneut vor große Herausforderung stellen, denn die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Für uns hat die Gesundheit der uns anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsen und das Wohlergehen aller an unserem Gymnasium Tätigen höchste Priorität. Dennoch müssen wir einen Weg finden, unseren Bildungsauftrag bestmöglich zu erfüllen. Dafür brauchen wir auch im kommenden Schuljahr Ihre Hilfe und Solidarität.

Wie sieht der Beginn des Schuljahres in der Praxis aus? Die grundlegenden Vorgaben der Landesregierung haben uns in Form einer 21seitigen „Schulmail“ erreicht, die Sie in diesem Link finden. Hier das Wichtigste in Kürze:

  1. Alle Schülerinnen und Schüler, die in den vom RKI benannten Risikogebieten (z.B. der Türkei, Teilen von Spanien oder auch Antwerpen) Urlaub gemacht haben, müssen vor dem Schulbesuch entweder einen negativen Test vorlegen oder eine vierzehntägige Quarantäne einhalten.
  2. Schülerinnen und Schüler mit Krankheitssymptomen von COVID-19 (Fieber, Halskratzen, Geschmacksverlust, Geruchssinnverlust etc.) dürfen die Schule nicht besuchen. Schnupfen kann zu den Symptomen einer Corona-Infektion gehören. Beim Auftreten dieser Symptomatik ohne weitere Krankheits­an­zei­chen oder Beeinträchtigungen des Wohlbefindens muss die Schülerin oder der Schüler für 24 Stunden zu Hause beobachtet werden. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, kann die Schülerin oder der Schüler wieder am Unterricht teilnehmen. Kommen jedoch weitere Symptome wie Husten, Fieber etc. hinzu, nehmen Sie bitte umgehend telefonischen Kontakt mit ihrem Haus- bzw. Kinderarzt auf.
  3. Die AHA – Regel (Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske/ Mund-Nasenschutz) gilt natürlich weiterhin in der Schule. Die notwendige Hygiene erfordert oftmaliges Händewaschen und / oder Desinfizieren.
  4. Auf dem gesamten Schulgelände und auch im Unterricht selbst gilt die Maskenpflicht. Sie dient dazu, unter Aufgabe der Abstandswahrung Unterricht und Infektionsschutz unter einen Hut zu bringen. Erst die Maskenpflicht ermöglicht Unterricht in vollständigen Lerngruppen. Die Lehrkraft darf, sofern sie einen Mindestabstand von 1,5 m zu den Schülern einhalten kann, die Maske im Unterricht abnehmen.
  5. Sowohl die Lehrkräfte als auch die Schülerinnen und Schüler müssen sich ihre Masken eigenverantwortlich beschaffen. Ein Schüler/eine Schülerin kann, sollte er/sie seine/ihre Maske vergessen haben, im Sekretariat für 2 Euro eine Maske kaufen.
  6. Die Masken dürfen zum Essen und Trinken in den Pausen abgenommen werden, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m zum Nächsten gewahrt ist.
  7. Die Maskenpflicht gilt zunächst bis zum 31.8.2020 und wird strikt kontrolliert. Bei mutwilligen Verstößen werden die Schülerinnen und Schüler von der Schulleitung nach Hause geschickt. Ich bitte gerade bei diesem Punkt alle Eltern um Verständnis.
  8. Generell gilt in den Gebäuden die ausgeschilderte Einbahnstraßenregelung. Bitte die Schilder beachten.
  9. Zum Unterrichtsbeginn gehen die Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen Zeiten direkt in ihre Unterrichtsräume. Der Aufenthalt im PZ ist nicht gestattet. Die Schülerinnen und Schüler sollten erst kurz vor Schulbeginn das Schulgelände betreten und nach Schulschluss zügig verlassen.
    • Klassen 5, 7 und Q1: Einlass um 7:50 Uhr.
    • Klassen 6, 9 und EF: Einlass um 7:55 Uhr.
    • Klassen 8 und Q2: Einlass um 8:00 Uhr.
  10. Die Oberstufenschülerinnen und -schüler verbringen ihre Freistunden möglichst außerhalb des Schulgeländes.
  11. Die Klassenräume sollen regelmäßig durch geöffnete Fenster belüftet werden.
  12. Die Pausen der Klassen 6, 8, EF und Q2 finden versetzt zu den üblichen Zeiten statt. Die Pausen werden nach Jahrgangsstufen getrennt auf den Schulhöfen verbracht (siehe Anhang „versetztes Stundenraster“).
  13. Der Unterricht selbst findet in „normalen“ Lerngruppen und nach vorgesehener Stundentafel statt. Während des Unterrichts werden feste Sitzordnungen strikt eingehalten und dokumentiert.
  14. Nach einem Raumwechsel in einen Raum, der zuvor bereits von einer anderen Lerngruppe benutzt wurde, wischt jeder seinen Tisch und seinen Stuhl mit bereitgestelltem Desinfektionsmittel ab.
  15. Der Sportunterricht wird bis zu den Herbstferien so weit wie möglich draußen stattfinden.
  16. Fächer aus dem Wahlpflichtbereich werden ebenso klassenübergreifend unter­richtet wie Religion und Praktische Philosophie.
  17. Der Unterricht in der Oberstufe findet systembedingt wie bisher im Kurssystem statt.
  18. Das Einsammeln und Ausgeben der Bücher erfolgt zeitnah zum Schuljahres­beginn. Die Schülerinnen und Schüler werden von ihren KlassenlehrerInnen informiert.
  19. Ob und wie die Mensa betrieben werden kann, wird derzeit noch abgeklärt.
  20. Die Mittagsbetreuung ist unter Wahrung der vorgegebenen Regeln möglich.
  21. Auch auf dem Schulweg sollen die Hygienevorschriften beachten werden.
  22. Unser Gymnasium wird die bereits eingeführte Lernplattform „Microsoft Teams“ weiterhin nutzen.

Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.

Wie man sieht, sind eine Menge Punkte zu beachten. Wir beginnen ein Schuljahr unter Bedingungen, wie wir sie noch nicht erlebt haben. Wir sind zuversichtlich, dass wir diese großen Herausforderungen gemeinsam meistern werden. Ein Baustein zur Bekämpfung der Pandemie kann auch die Nutzung der Corona-Warn-App sein, deren Nutzung wir unseren Schülerinnen und Schülern und auch den Kolleginnen und Kollegen empfehlen.

Sollte es erneut zu einer Schulschließung kommen, werden wir unseren Unterricht auf Distanz gemäß den Vorgaben in digitaler Form durchführen. Im Gegensatz zum letzten Schuljahr besteht dann die Pflicht zur Teilnahme. Die im Lernen auf Distanz vermittelten Inhalte sind dann prüfungsrelevant und die Mitarbeit wird bewertet. In der Lehrerkonferenz haben wir die ebenfalls angehängten „Vereinbarungen zum Distanzlernen am Gymnasium Baesweiler“ beschlossen. Bitte nehmen Sie diese zur Kenntnis und unterstützen Sie Ihre Kinder bei der Einhaltung dieser Vereinbarungen.

Bezüglich der möglichen Ausleihe von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler werden Sie in den nächsten Tagen über Ihre Kinder einen Fragebogen der KlassenlehrerInnen erhalten.

Trotz aller Umstände wünschen wir Ihnen (und uns) einen guten Start in das neue Schuljahr. Bleiben Sie gesund!

 

B. Van den Berghen, StD‘
Kommissarische Schulleiterin

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